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Im-Ohr-Hörgeräte – damit niemand sieht, wie gut Sie hören

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Ihr nahezu unsichtbares Hörgerät im Ohr

Vorteile mit dem neuen 2-Wege Im-Ohr-Hörsystem:

  • Natürliches Tragegefühl, superleicht
  • Unauffällig im Gehörgang
  • Gehörgang bleibt offen und belüftet (kein Verschlusseffekt)
  • Die eigene Stimme bleibt natürlich
  • Richtungshören bleibt erhalten
  • Sprachfrequenzen werden verstärkt
  • Automatik plus optionale Handysteuerung
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Was sind Im-Ohr-Hörgeräte?

Im-Ohr-Hörgeräte werden komplett im Ohr getragen und für jedes Ohr maßgefertigt – sie sind nahezu unsichtbar, also wie eine „Pille fürs Ohr“! Je nach Typ und Baugröße gibt es sie in verschiedenen Leistungsklassen, mit Akkutechnik oder auch mit Wireless-Verbindung zu Ihrem Smartphone und TV. Bedient werden diese Systeme über Tasten am Gerät oder bequem via App auf dem Smartphone.

Kundenbefragungen zeigen, dass das Lieblingshörsystem der Deutschen nicht hinter dem Ohr, sondern komplett im Ohr getragen wird. Leider waren diese unsichtbaren Im-Ohr-Geräte bisher nur für einen kleinen Teil unserer Kunden geeignet, da die mögliche Bauform immer auch abhängig von der individuellen Form und dem Verstärkungsbedarf Ihrer Gehörgänge war.

Für wen sind Im-Ohr-Hörgeräte also geeignet?

Grundsätzlich kommen Im-Ohr-Hörgeräte bei fast allen Personen mit einem leichten bis mittleren Hörverlust für eine Hörgeräteversorgung in Frage. Da allerdings kein Gehörgang dem anderen gleicht, können diese mal eine sehr gerade und mal eine eher abgewinkelte Form haben. Auch beim Kauen verhalten sich die Gehörgänge unterschiedlich: So bleiben sie teilweise in der ursprünglichen Form und verhalten sich damit statisch, bei anderen Kunden verformen sie sich jedoch extrem. Im-Ohr-Hörgeräte ohne perfekte Passform im Gehörgang könnten durch zu starke Bewegungsfreiheit schlimmstenfalls herausfallen.

Bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit könnten sich die Im-Ohr-Hörgeräte dann nicht eignen, wenn Ihnen diese aufgrund der höheren Leistungsfähigkeit durch die verwendeten größeren Bauteile optisch oder haptisch zu auffällig werden.

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Die Lösung: Individuelle IIC-Hörsysteme von Gerland

Die neuen 2-Wege-Hörsysteme von Gerland bieten eine Lösung für alle Betroffenen, die bisher kein normales Hörgerät tragen konnten oder wollten. Dank der guten Belüftung wird das 2-Wege-System als sehr natürlich und angenehm empfunden. Nach einer individuellen Abformung des Ohres entsteht die maßgefertigte Form des Gerland-IIC (Invisible In Canal), was zu einem rundum komfortablen Tragegefühl führt!

Zudem fördert das IIC-Hörsystem nicht nur das selektive Sprachverstehen in Gesellschaft sondern erlaubt weiterhin das natürliche Hören wie Richtungshören oder die Wahrnehmung der eigenen Stimme.

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Eignen sich Im-Ohr-Hörgeräte auch bei hochgradiger Schwerhörigkeit?

In der Regel können die 2-Wege-Im-Ohr-Hörgeräte auch bei einer hohen Schwerhörigkeit verwendet werden. Allerdings wird für die höhere Leistung auch eine größere Stromversorgung benötigt, weswegen die Batterie und damit das Gerät etwas größer ausfällt. Die Batterien müssen dafür aber auch seltener gewechselt werden.

Wenn Ihre Schwerhörigkeit in die Kategorie WHO 4 (Ausgleich schwerster Hörschäden mit Hörsystemen) fällt, ist ein Im-Ohr-Hörgerät möglicherweise nicht für Sie geeignet. Während Ihrer Hörgeräte-Anpassung wird das selbstverständlich durch Ihren Hörakustiker bei Gerland überprüft.

Lassen Sie sich jetzt in Ihrer Gerland-Filiale vor Ort unabhängig und kostenfrei beraten:

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Wie viel kosten Im-Ohr-Hörgeräte?

Die Hörgeräte-Zuzahlung für Im-Ohr-Hörgeräte ist abhängig von der Anforderung und Funktion sowie dem Material und der Bauform und liegt daher in der Regel zwischen 300€ und 2.500€*.

Was übernimmt die Krankenkasse bei Im-Ohr-Hörgeräten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Im-Ohr-Hörgeräte im gleichen Maße wie für Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte. Der Vertragspreis der Krankenkassen für die Lieferung eines Hörgerätes liegt bei rund 650€. Wählt man ein Modell in besonderer Ausführung oder mit Zusatzfunktionen wird dieser Vertragspreis angerechnet und es entsteht eine Zuzahlung.

Beispiel:
Laut GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) kostet in Deutschland ein Im-Ohr-Gerät durchschnittlich 1.406€ (Stand Dezember 2020). Bei Vorlage einer HNO-ärztlichen Verordnung und Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kann von dieser Summe der Vertragspreis Ihrer Krankenkasse von rund 650€ verrechnet werden. Daraus ergibt sich in diesem Beispiel eine Zuzahlung von 756€ pro Ohr zuzüglich gegebenenfalls einer gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10€.

Innerhalb Ihres Termins bei Gerland können wir aufgrund der Bauform und Technik direkt bestimmen, wie Ihr Hörsystem später aufgebaut sein wird. Dadurch geben wir Ihnen eine Einschätzung, welche Kosten auf Sie zukommen.

*Preis gilt bei Vorlage einer gültigen HNO-ärztlichen Verordnung und Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung, Privatpreis um 700€ höher.

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